Apple: Wird die VisionPro zum zweiten iPhone-Moment?


Am 19. Januar startete Apple die Tore für die Vorbestellung der neuen AR-Brille VisionPro. Die Nachfrage könnte die Erwartungen bei Weitem übertreffen.

Willkommen in der Ära des Spatial Computings

Die Aktie des Technologieunternehmens Apple konnte die Stärke der Big-Techs zuletzt nicht ganz mitgehen. Doch der iPhone-Gigant heißt die Menschheit nun in der „Ära des Spatial Computing“ willkommen. Spatial Computing bezeichnet eine Technologie, die die physische Welt mit digitalen oder virtuellen Daten verbindet. Dabei spielen die räumliche Dimension und die Interaktionen in dieser Dimension eine zentrale Rolle. Spatial Computing umfasst eine Reihe von Technologien und Anwendungen wie Augmented Reality (AR), Virtual Reality (VR), Robotik, Sensortechnologie und Künstlicher Intelligenz (KI). Wichtige Trends sind die Weiterentwicklung von AR- und VR-Technologien, die Verbesserung der Benutzererfahrung, die Integration von KI für intelligentere und reaktionsfähigere Systeme sowie die Entwicklung von Standards und Plattformen, die eine breitere Anwendung und Zugänglichkeit ermöglichen.

 

Apples VisionPro begehrter als erwartet

Ab dem 2. Februar soll Apples VisionPro in den USA verfügbar sein. Der Preis ist sportlich: Dieser startet ab 3.499 USD. Doch der Vorverkauf kann sich sehen lassen, wobei die Erwartungen bisher nicht sehr hoch waren. In einem Bericht von Analysten wird geschätzt, dass die Vorbestellungen der Vision Pro in den ersten drei Tagen bei 160.000 bis 180.000 Einheiten liegen. Apple selbst hatte die Aussichten mit rund 400.000 Einheiten im ersten Jahr relativ konservativ angesetzt. Sollten diese Zahlen eintreffen, könnte Apple mit seiner Augmented-Reality-Brille deutlich überraschen. Wo liegen die Vorteile dieser visionären Brille? Mit Apple Immersive Video liefert Apple ein eigens entwickeltes Unterhaltungsformat, das die Nutzer mit dreidimensionalen 8K-Aufnahmen mit 180 Grad Blickwinkel und Spatial Audio mitten ins Geschehen versetzt. Dies bietet eine bemerkenswerte neue Art, Videoinhalte zu erleben. Die Nutzer werden zunächst in der Lage sein, Filme wie „Avatar: The Way of Water”, „Spider-Man: Into the Spider-Verse” und „Super Mario Bros.” in 3D anzusehen. 3D-Versionen von geeigneten Filmen können über die Apple TV App abgerufen werden und Verbraucher, die Filme mit einer 3D-Version besitzen oder kaufen, können auf diese Version auf der Apple Vision Pro ohne zusätzliche Kosten zugreifen. Zum Start wird der neue Vision-Pro-App-Store außerdem mehr als 1 Million kompatible iOS- und iPadOS-Apps sowie speziell für das Headset entwickelte Erlebnisse bieten.

 

Mit Spannung werden die Q1-Zahlen erwartet

Am 1. Februar wird das Unternehmen seine Q1-Zahlen präsentieren. Im letzten Quartal hatte Apple eine Verschiebung hin zu iPhone-Modellen mit höherer Speicherkapazität festgestellt. Apple freute sich auch über die Einführung der M3-Reihe, der ersten 3 Nanometer Chips der Branche für einen PC, einschließlich des neuen MacBook Pro und iMac. Das Unternehmen rechnet trotz des jüngsten Rekords im vergangenen Quartal mit einer deutlichen Beschleunigung des Mac-Marktes im 1. Quartal. Im Großraum China war der Umsatz aufgrund von Störungen in den Fabriken um 2 % zurückgegangen, währungsbereinigt stieg er jedoch an. Das iPhone erreichte im Septemberquartal auf dem chinesischen Festland einen Rekord, während die Umsätze mit Macs und iPads zurückgingen. Die Umsatzentwicklung von Apple hatte sich im Jahresvergleich in jedem Quartal verbessert, mit einem zweistelligen Wachstum des Gewinns je Aktie. Die Aktie handelt derzeit mit einem Kurs-Gewinn-Verhältnis auf Basis der Factset-Daten von rund 29. Dies impliziert eine gewisse Wachstumsfantasie – möglicherweise durch die neue VisionPro. Die Aktie läuft nun das Allzeithoch an und könnte einen Ausbruchsversuch starten.

 

Trading-Idee: Endlos-Turbo Long Optionsschein auf Apple Inc.

Anleger, die von einer positiven Geschäftsentwicklung des Unternehmens Apple Inc. ausgehen, könnten als Alternative zu einem Direktinvestment mit einem Endlos-Turbo Long Optionsschein der DZ BANK bezogen auf die Apple Inc. (Basiswert) auf ein solches Szenario setzen (z.B. WKN DW8ZMY). Dieses Produkt ist nicht währungsgesichert. Die Entwicklung des EUR / USD-Wechselkurses hat damit Auswirkungen auf die Höhe des in EUR zahlbaren Rückzahlungsbetrags. Mit Endlos-Turbo Long Optionsscheinen können Anleger überproportional an allen Kursentwicklungen des zugrunde liegenden Basiswerts partizipieren. Aufgrund der Hebelwirkung reagiert ein Endlos-Turbo Long Optionsschein auf kleinste Kursbewegungen des zugrunde liegenden Basiswerts. Da die Wertentwicklung des zugrunde liegenden Basiswerts im Laufe der Zeit schwanken oder sich nicht entsprechend den Erwartungen des Anlegers entwickeln kann, besteht das Risiko, dass das eingesetzte Kapital nicht in voller Höhe zurückgezahlt wird. Sollte der Kurs des zugrunde liegenden Basiswerts an mindestens einem Zeitpunkt während der Laufzeit eines Endlos-Turbo Long Optionsscheins auf oder unter der sog. Knock-Out-Barriere notieren (Knock-out-Ereignis), verfällt der Endlos-Turbo long Optionsschein wertlos. Die Knock-Out-Barriere wird täglich angepasst. Ansprüche aus dem zugrunde liegenden Basiswert (z.B. Dividenden, Stimmrechte) stehen dem Anleger nicht zu. Ein Endlos-Turbo long Optionsschein hat keine feste Laufzeit. Er kann insgesamt zu festgelegten Terminen (ordentliche Kündigungstermine) durch die DZ BANK gekündigt werden. Ein Anleger kann einen Endlos-Turbo long Optionsschein an festgelegten Terminen (Einlösungstermine) einlösen.

 

Einen gänzlichen Verlust des eingesetzten Kapitals erleidet der Anleger bei einem Endlos-Turbo long Optionsschein mit Basiswert Apple Inc., wenn der Kurs der Aktie des Unternehmens Apple Inc. zu einem beliebigen Zeitpunkt während der Haltedauer auf oder unter der Knock-Out-Barriere notiert. (Totalverlustrisiko). Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist auch möglich, wenn die DZ BANK ihren Verpflichtungen aus dem Produkt aufgrund behördlicher Anordnungen oder einer Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung) nicht mehr erfüllen kann.

 

Eine ausführliche Erläuterung der genannten Fachbegriffe finden Sie in unserem Glossar.

 

Stand: 25.01.2024, DZ BANK AG / Online-Redaktion


 
 

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